Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eines der attraktivsten Steuerinstrumente für Gewerbetreibende, die in Betriebsausstattung investieren wollen. Für die Anschaffung eines Gewerbespeichersystems ist er interessant, weil er Liquidität schafft, bevor die Rechnung kommt. Dieser Artikel erklärt Ihnen, wie der IAB funktioniert, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie ihn konkret berechnen.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?
Der Investitionsabzugsbetrag nach §7g des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermöglicht es Betrieben mit höchstens 200.000 Euro Gewinn, geplante Investitionen steuerlich schon vor der Anschaffung geltend zu machen. Das bedeutet: Sie planen 2025, im Jahr 2026 einen Stromspeicher zu kaufen. In Ihrer Steuererklärung für 2025 (eingereicht in 2026) können Sie bereits bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten als Betriebsausgabe abziehen und damit Ihre Steuerbelastung für das Jahr 2025 senken.
Der IAB ist damit keine Förderung im eigentlichen Sinne, sondern eine Verlagerung der steuerlichen Abzugsfähigkeit: Sie zahlen heute weniger Steuern und finanzieren die Investition damit teilweise vor. Im Jahr der Anschaffung wird der Betrag wieder hinzugerechnet; Anschaffungskosten und Abschreibung sinken entsprechend. Die Steuer wird also verschoben, nicht erlassen. Weil Geld heute mehr wert ist als Geld morgen, bringt das einen Zins- und Liquiditätsvorteil.
Voraussetzungen für den IAB 2026
Um den IAB in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Betriebsvermögen: Das begünstigte Wirtschaftsgut (der Stromspeicher) muss im Betriebsvermögen verbleiben und betrieblich genutzt werden. Reine Privatnutzung ist ausgeschlossen.
- Gewinngrenze: Der Gewinn im Abzugsjahr darf ohne den IAB höchstens 200.000 Euro betragen. Eine Grenze für das Betriebsvermögen gibt es nicht mehr. Die meisten kleinen Gewerbebetriebe erfüllen diese Grenze problemlos.
- Bewegliches Wirtschaftsgut: Ein Batteriespeicher gilt als bewegliches Wirtschaftsgut und ist damit IAB-fähig. Fest installierte Baumaßnahmen dagegen nicht.
- Drei-Jahres-Frist: Angeschafft werden muss bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres. Sonst wird der Abzug rückwirkend gestrichen und die Nachzahlung verzinst.
- Mindest-Betriebsnutzung: Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr mindestens zu 90 Prozent betrieblich genutzt werden.
Wie hoch ist der IAB?
Seit dem Jahressteuergesetz 2020 beträgt der IAB bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Netto-Anschaffungskosten. Je Betrieb dürfen die noch offenen Abzugsbeträge zusammen höchstens 200.000 Euro betragen — für einen einzelnen Gewerbespeicher reicht das fast immer. Der IAB ist ein Abzug vom Gewinn, keine Steuergutschrift: Bei angenommen 30 Prozent Steuersatz zahlen Sie im Abzugsjahr 30 Prozent des Abzugs weniger Steuer.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1: IAB geltend machen (Vorjahr der Investition)
Geltend gemacht wird der IAB elektronisch mit der Steuererklärung für ein Wirtschaftsjahr vor dem Anschaffungsjahr; bei der Einnahmenüberschussrechnung steht er in der Anlage EÜR. Er mindert den steuerpflichtigen Gewinn dieses Jahres. Das geplante Wirtschaftsgut müssen Sie dabei nicht mehr einzeln benennen.
Schritt 2: Investition durchführen (Investitionsjahr)
Sie kaufen den Speicher wie geplant und aktivieren ihn in Ihrem Anlagevermögen. Im Jahr der Investition wird der IAB-Betrag wieder dem Gewinn hinzugerechnet (§ 7g Abs. 2 EStG). Gleichzeitig mindern Sie die Anschaffungskosten um denselben Betrag; im Gewinn heben sich beide Buchungen auf, die Abschreibungsbasis sinkt. Zusätzlich können Sie eine Sonderabschreibung von bis zu 40 Prozent der gekürzten Anschaffungskosten nutzen, frei verteilt auf das Kaufjahr und die vier Folgejahre (§ 7g Abs. 5 EStG). Voraussetzung dafür: höchstens 200.000 Euro Gewinn im Jahr vor dem Kauf.
Schritt 3: Abschreibung über die Nutzungsdauer
Die gekürzten Anschaffungskosten schreiben Sie über die Nutzungsdauer ab. Für Batteriespeicher werden in der Regel 10 Jahre angesetzt, linear also 10 Prozent der gekürzten Anschaffungskosten im Jahr. Für Speicher, die vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 geliefert werden, gibt es wieder eine degressive AfA: bis zum Dreifachen des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent im Jahr (§ 7 Abs. 2 EStG). Die Sonderabschreibung ist daneben erlaubt.
Rechenbeispiel: Speicher für 20.000 Euro netto
Ein Einzelhändler plant 2025, im Jahr 2026 einen Speicher für 20.000 Euro netto zu kaufen. Wir nehmen einen Steuersatz von 30 Prozent an. Das ist eine Annahme und kein Ersatz für die Steuerberatung.
- IAB 2025: 50 % × 20.000 € = 10.000 € Abzug vom Gewinn
- Steuer 2025: 10.000 € × 30 % = rund 3.000 € weniger Steuer im Jahr vor dem Kauf
- Kauf 2026: Der Kaufpreis bleibt 20.000 € netto.
- Hinzurechnung 2026: +10.000 € zum Gewinn, zugleich Kürzung der Anschaffungskosten um 10.000 € — im Gewinn heben sich beide auf
- Sonderabschreibung 2026: 40 % × (20.000 − 10.000) = 4.000 €, dazu lineare AfA 10 % × 10.000 € = 1.000 €
- Steuer 2026: (4.000 € + 1.000 €) × 30 % = 1.500 € weniger Steuer
- Summe über die Nutzungsdauer: 6.000 € — genau 30 % von 20.000 €, so viel wie ohne IAB. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: 4.500 € davon wirken schon 2025 und 2026; mit linearer AfA allein wären es in diesen beiden Jahren 600 €.
IAB und Gewerbesteuer
Der IAB mindert auch den Gewerbeertrag, wenn Ihr Betrieb gewerbesteuerpflichtig ist. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer allerdings großteils auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Rechnen Sie deshalb mit Ihrem gesamten Grenzsteuersatz, nicht mit der Summe der Einzelsätze. Auch bei der Gewerbesteuer gilt: Im Kaufjahr wird der Abzug wieder hinzugerechnet, die Steuer wird verschoben, nicht erlassen. Welcher Satz in Ihrem Fall gilt, klärt Ihre Steuerberatung.
Wichtige Hinweise und Fallstricke
Wird bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres nicht investiert, wird der Abzug rückwirkend gestrichen. Die Nachzahlung wird verzinst, mit 0,15 Prozent je Monat (1,8 Prozent im Jahr). Bilden Sie den IAB deshalb nur, wenn Sie die Investition ernsthaft planen.
Außerdem muss das Wirtschaftsgut in der inländischen Betriebsstätte genutzt werden. Ein Speicher, der in einem Gewerbeobjekt im Ausland installiert wird, ist nicht IAB-fähig. Und: Der IAB kann nur für neue oder gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter gebildet werden. Unbewegliche Wirtschaftsgüter (Gebäude, Grundstücke) sind ausgeschlossen — ein Speicher gilt hier als beweglich.
Fazit: Liquidität jetzt, Steuer später
Für die meisten Betriebe mit höchstens 200.000 Euro Gewinn, die einen Stromspeicher planen, ist der IAB sinnvoll. Er senkt nicht die Anschaffungskosten, sondern verschiebt Steuer auf später: Bei angenommen 30 Prozent Steuersatz zahlen Sie im Jahr vor dem Kauf bis zu 15 Prozent des Nettopreises weniger Steuer; über die geringere Abschreibung gleicht sich das später aus. Das Geld steht Ihnen aber früher zur Verfügung. Die Amortisation des Speichers rechnen wir davon getrennt, allein mit den laufenden Einsparungen: Ein 27-kWh-Speicher, laut unserer Preisliste ab 16.400 €, bringt über Börsenstrom-Arbitrage rund 720 € im Jahr; über Arbitrage allein sind das rund 23 Jahre. Hat der Betrieb eine Leistungsmessung (angenommen 150.000 kWh im Jahr) und kappt der Speicher 13,5 kW Spitze bei angenommenen 120 €/kW im Jahr, kommen durch Peak Shaving rund 1.620 € hinzu. Dann sind es im besten Fall rund 7,0 Jahre (so rechnen wir).
Wir empfehlen, die IAB-Nutzung mit Ihrem Steuerberater abzustimmen. Unsere Kollegen von Volt Energie GmbH stellen Ihnen gern alle notwendigen Unterlagen (Angebote, technische Daten, Nutzungskonzept) zur Verfügung, damit Ihr Steuerberater den IAB korrekt berechnen und beantragen kann. Sprechen Sie uns an: Beratungsgespräch vereinbaren.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 7g EStG — Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung (gesetze-im-internet.de)
- § 7 EStG — Absetzung für Abnutzung (gesetze-im-internet.de)
- AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht. Ob und in welcher Höhe IAB, Sonderabschreibung oder AfA in Ihrem Fall greifen, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.