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Investitionsabzugsbetrag für Stromspeicher

Stand: März 2026

Nutzen Sie §7g EStG, um bis zu 50% Ihrer Speicher-Investition vorab steuerlich abzusetzen. Effektiv bis zu 17,5% günstiger — ohne Wartezeit.

So funktioniert's

Das IAB-Prinzip am Beispiel

30.000 €
Investition
54 kWh Speicher
15.000 €
IAB 50%
Vorab abziehen
5.250 €
Steuervorteil
Bei 35% Steuersatz
24.750 €
Effektiv
Ihr realer Preis
Der Ablauf

In drei Schritten zum Steuervorteil

01

IAB anmelden

Melden Sie den Investitionsabzugsbetrag in Ihrer Steuererklärung an. Bis zu 50% der geplanten Investition können Sie vorab gewinnmindernd abziehen — noch bevor Sie den Speicher kaufen.

02

Speicher kaufen + Sonder-AfA

Kaufen Sie den Speicher innerhalb von 3 Jahren. Im Investitionsjahr können Sie zusätzlich 40% Sonderabschreibung geltend machen — eine weitere deutliche Steuerersparnis im Kaufjahr.

03

Lineare AfA

Den Restbuchwert schreiben Sie linear über die Nutzungsdauer (10 Jahre) ab. So profitieren Sie langfristig von der Steuerersparnis und reduzieren Ihre Steuerlast über einen langen Zeitraum.

§7g EStG im Detail

Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags

Der Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG ist eines der wirkungsvollsten Steuerinstrumente für Gewerbetreibende und Freiberufler in Deutschland. Er erlaubt es, bis zu 50% der geplanten Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts bereits im Jahr vor dem Kauf steuerlich abzuziehen — ohne dass die Investition bereits getätigt wurde. Das verschafft Ihnen sofortige Liquidität durch die Steuerersparnis, die Sie dann in die eigentliche Investition fließen lassen können.

Die entscheidende Voraussetzung ist die Gewinngrenze von 200.000 Euro. Ihr Betriebsgewinn im Jahr, in dem Sie den IAB anmelden, darf 200.000 € nicht übersteigen. Diese Grenze gilt für den steuerlichen Gewinn vor Abzug des IAB. Für die meisten kleinen und mittleren Gewerbebetriebe — vom Friseursalon über die Arztpraxis bis zum mittelgroßen Handwerksbetrieb — ist diese Grenze problemlos einzuhalten. Das Wirtschaftsgut muss außerdem zum abnutzbaren beweglichen Anlagevermögen gehören — Batteriespeicher erfüllen diese Anforderung vollständig. Zusätzlich muss das Wirtschaftsgut zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden.

Ein oft übersehener Aspekt: Der IAB kann für mehrere geplante Investitionen gleichzeitig gebildet werden, solange der Gesamtbetrag aller laufenden IABs 200.000 € pro Betrieb nicht übersteigt. Planen Sie also neben dem Speicher weitere Investitionen (z.B. neue Maschinen oder Fahrzeuge), können Sie auch dafür parallel IABs anmelden — und die jeweiligen Steuervorteile addieren sich. Nutzen Sie unseren Ersparnisrechner, um den konkreten Steuervorteil für Ihre geplante Speicherinvestition zu berechnen.

§7g Abs. 5 EStG

Sonder-AfA: 20% im ersten Jahr zusätzlich abschreiben

Zusätzlich zum Investitionsabzugsbetrag ermöglicht §7g Abs. 5 EStG die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) im Jahr der tatsächlichen Anschaffung. Während der IAB bereits vor dem Kauf wirkt, reduziert die Sonder-AfA Ihre Steuerlast im Kaufjahr selbst noch einmal erheblich. Sie dürfen im Anschaffungsjahr bis zu 20% der Anschaffungskosten zusätzlich zur normalen linearen Abschreibung absetzen — unabhängig davon, ob Sie den IAB genutzt haben oder nicht.

Die Sonder-AfA nach §7g Abs. 5 kann auch ohne vorherigen IAB genutzt werden, sofern die betrieblichen Voraussetzungen (Gewinngrenze, betriebliche Nutzung) erfüllt sind. Allerdings wird bei kombinierter Nutzung von IAB und Sonder-AfA die Bemessungsgrundlage für die laufende Abschreibung um den IAB-Betrag gekürzt, was die Gesamtabschreibung über die Nutzungsdauer verteilt. Ihr Steuerberater kann Ihnen genau berechnen, welche Kombination in Ihrer spezifischen Situation den maximalen Steuervorteil ergibt.

Ein konkretes Beispiel: Sie kaufen einen 54 kWh SigEnergy Speicher für 30.000 €. Im Jahr der Anschaffung dürfen Sie folgende Beträge steuerlich abziehen: den IAB-Hinzurechnungsbetrag, die Sonder-AfA von 20% auf die verminderte Bemessungsgrundlage sowie die lineare Normalabschreibung für das verbleibende Jahr. In der Gesamtschau werden im Anschaffungsjahr oft 50-60% der Investition steuerlich wirksam — ein Effekt, der ohne §7g EStG auf 10 Jahre verteilt wäre. Mehr zu Börsenstrom als laufender Ersparnisquelle finden Sie auf unserer Börsenstrom-Seite.

Wichtig zu wissen

Was passiert, wenn die Investition ausbleibt?

Der IAB ist an eine konkrete Investitionspflicht geknüpft: Sie müssen das begünstigte Wirtschaftsgut innerhalb von drei Jahren nach der IAB-Bildung tatsächlich anschaffen oder herstellen. Andernfalls macht das Finanzamt den Abzug rückgängig — mit teils erheblichen Folgekosten. Der ursprüngliche Steuerbescheid wird rückwirkend korrigiert, und Sie müssen die zunächst gesparten Steuern vollständig nachzahlen. Hinzu kommen Nachzahlungszinsen von aktuell 1,8% pro Jahr (§ 238 AO) auf den nachzuzahlenden Betrag — rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem die Steuer ursprünglich fällig geworden wäre.

Die Drei-Jahres-Frist läuft ab dem Ende des Wirtschaftsjahres, in dem der IAB gebildet wurde. Wenn Sie den IAB also im Dezember 2024 in Ihrer Steuererklärung für 2023 anmelden, läuft die Frist bis Ende des Jahres 2026. Wichtig: Es zählt das Anschaffungsdatum des Wirtschaftsguts, nicht das Zahlungsdatum. Ein bis Ende 2026 bestellter und gelieferter Speicher erfüllt die Frist, auch wenn die letzte Ratenzahlung erst 2027 erfolgt.

In der Praxis ist das Risiko des Fristversäumnisses mit uns als Partner minimal: Wir installieren Gewerbespeicher in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Auftragserteilung. Sprechen Sie uns im Beratungsgespräch an — wir stimmen die Zeitplanung gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater ab.

Selbst-Check

Checkliste: Bin ich IAB-berechtigt?

Prüfen Sie anhand dieser Checkliste, ob Sie die Voraussetzungen für den IAB erfüllen. Alle Punkte sollten zutreffen. Bei Unsicherheiten sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater an.

  • Betriebsform: Ich bin Gewerbetreibender, Freiberufler, oder mein Unternehmen ist eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, UG).
  • Gewinngrenze: Mein Betriebsgewinn liegt im Bildungsjahr unter 200.000 € (vor Abzug des IAB, nach normalen Betriebsausgaben).
  • Geplante Investition: Ich plane, innerhalb der nächsten drei Jahre einen Gewerbespeicher anzuschaffen.
  • Betriebliche Nutzung: Der Speicher wird zu mindestens 90% für meinen Betrieb eingesetzt — nicht für private Zwecke.
  • Bewegliches Wirtschaftsgut: Der Speicher ist ein eigenständiges, bewegliches Gerät — kein fest verbundener Gebäudeteil.
  • Inländischer Betrieb: Mein Betrieb hat seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland.
  • IAB-Gesamtgrenze: Mein gesamter laufender IAB-Bestand übersteigt 200.000 € nicht.

Nutzen Sie unseren Ersparnisrechner, um den konkreten Steuervorteil für Ihre geplante Speicherinvestition zu berechnen.

Steuerlicher Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung. Die dargestellten Berechnungen dienen nur zur Veranschaulichung. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater für Ihre individuelle Situation.

Maximale Rendite

IAB und Börsenstrom — doppelter Vorteil

Der Investitionsabzugsbetrag senkt Ihre Anschaffungskosten, doch der eigentliche Gewinn entsteht im laufenden Betrieb. Durch die Kombination mit Börsenstrom laden Sie Ihren Speicher zu günstigen EPEX-Spot-Preisen — oft unter 5 ct/kWh — und nutzen den gespeicherten Strom, wenn die Preise steigen. So amortisiert sich die Investition deutlich schneller als bei einem reinen Festpreisvertrag.

Zusätzlich profitieren Sie vom Peak Shaving: Der Speicher kappt automatisch Lastspitzen und senkt Ihre Netzentgelte. Zusammen mit dem IAB-Steuervorteil und den Börsenstrom-Einsparungen erreichen Sie eine Gesamtrendite, die kaum eine andere Gewerbe-Investition bietet. Mit unserem Ersparnis-Rechner können Sie Ihr individuelles Einsparpotenzial berechnen.

FAQ

Häufige Fragen zum IAB

  • Den IAB nach §7g EStG können Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte sowie Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH) nutzen — sofern ihr Betriebsgewinn im Bildungsjahr unter 200.000 € liegt. Der Gewerbespeicher muss zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden, was bei einem reinen Betriebsspeicher selbstverständlich gegeben ist. Es spielt keine Rolle, ob Ihr Betrieb bilanziert oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt — in beiden Fällen ist der IAB möglich. Lassen Sie die Voraussetzungen vorab von Ihrem Steuerberater prüfen und nutzen Sie unseren Ersparnisrechner für eine erste Einschätzung.

  • Bis zu 50% der geplanten Anschaffungskosten können Sie vorab gewinnmindernd abziehen — bei einem 54 kWh SigEnergy Speicher für 30.000 € also bis zu 15.000 €. Der maximale IAB-Gesamtbetrag liegt bei 200.000 € pro Betrieb über alle laufenden Abzüge. Im Investitionsjahr kommt nach §7g Abs. 5 EStG zusätzlich eine Sonderabschreibung von bis zu 20% hinzu, die Ihre Steuerlast im Kaufjahr weiter senkt. Bei einem Steuersatz von 35% bedeuten 15.000 € IAB eine sofortige Steuerersparnis von 5.250 € — noch bevor Sie den Speicher gekauft haben. Auf diese Weise sinkt der effektive Kaufpreis eines 30.000-€-Speichers auf rund 24.750 €.

  • Die Investition muss innerhalb von drei Jahren nach der IAB-Bildung tatsächlich erfolgen. Wird die Frist versäumt, macht das Finanzamt den Abzug rückgängig — inklusive Nachzahlungszinsen von aktuell 1,8% pro Jahr gemäß § 238 AO. Die Frist läuft ab dem Ende des Wirtschaftsjahres, in dem der IAB gebildet wurde. Bei einem im Jahr 2024 gebildeten IAB endet die Frist also am 31.12.2027. In der Praxis ist das Risiko mit uns als Partner gering: Wir installieren Speicher in der Regel innerhalb weniger Wochen. Im Ablauf erfahren Sie, wie schnell Ihr Speicher betriebsbereit ist.

  • Ja, Batteriespeicher gelten als bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und sind vollständig IAB-fähig, da sie nicht dauerhaft mit dem Gebäude verbunden sind und eine steuerlich relevante Nutzungsdauer haben. Voraussetzung ist die betriebliche Nutzung zu mindestens 90% — bei einem reinen Gewerbeeinsatz ist das von vornherein erfüllt. In Kombination mit Börsenstrom und Peak Shaving erzielen Sie zusätzliche laufende Einsparungen, die den reinen Steuervorteil des IAB deutlich übersteigen. Die Gesamtrendite einer Speicherinvestition mit IAB liegt in der Regel bei über 15% pro Jahr.

Steuervorteil sichern

Wir erklären Ihnen, wie Sie den IAB für Ihren Gewerbespeicher optimal nutzen können — gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

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