Bayern ist Deutschlands wirtschaftsstärkstes Bundesland mit starker Industrie und Mittelstand. Bei der Speicherförderung gilt 2026 jedoch: Es gibt keinen bayerischen Landeszuschuss für gewerbliche Batteriespeicher. Wir zeigen ehrlich, welche Instrumente stattdessen real funktionieren.

EnergieBonusBayern: seit 2022 eingestellt

Das frühere PV-Speicher-Programm EnergieBonusBayern (10.000-Häuser-Programm) wurde am 24.04.2022 endgültig eingestellt; eine Wiederaufnahme ist laut Freistaat nicht vorgesehen (Quelle: Energie-Atlas Bayern). Es richtete sich zudem ausschließlich an private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern — Gewerbebetriebe waren nie antragsberechtigt. Wer heute noch mit diesem Programm wirbt, wirbt mit einer toten Förderung. Am 15.09.2026 hat das Wirtschaftsministerium Bilanz gezogen: Das 10.000-Häuser-Programm ist abgeschlossen, die letzten Förderfälle wurden 2025 ausgezahlt; im PV-Speicher-Programm erhielten rund 87.000 von mehr als 100.000 Anträgen eine Förderung (StMWi, Pressemitteilung 410/26).

LfA Förderbank Bayern

Die LfA Förderbank Bayern bietet mit dem LfA Energiekredit und ihren Investivkrediten zinsgünstige Darlehen für Energieeffizienz-Investitionen, auch für Batteriespeicher. Die Konditionen sind tagesaktuell und bonitätsabhängig; der Antrag läuft über die Hausbank. Besonders attraktiv für KMU und Handwerksbetriebe.

Bundesförderung: KfW 270, IAB §7g und BAFA EEW

Bundesweit nutzbar sind der KfW-Kredit 270 (Erneuerbare Energien inkl. Speicher; Zins je nach Bonität und Sicherheiten, laut KfW-Konditionenanzeiger am 29.09.2026 ab 4,64 % effektiv), der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG (Betriebe mit höchstens 200.000 € Gewinn ziehen bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten vor dem Kauf ab — Steuer später, Liquidität jetzt) sowie die Bundesförderung BAFA EEW, die einen Speicher aber nur als Nebenkosten eines Vorhabens mit eigener Stromerzeugung fördert (höchstens 25 % der Maßnahmenkosten).

Amortisation ohne Landeszuschuss

Ohne bayerischen Zuschuss trägt sich ein Gewerbespeicher vor allem über Peak Shaving, und das gibt es nur mit Leistungsmessung (Pflicht bei über 100.000 kWh im Jahr). Rechenbeispiel: Ein Betrieb mit rund 400.000 kWh Verbrauch im Jahr kauft einen 75-kWh-Speicher für 42.000 €. Über Börsenstrom-Arbitrage bringt der Speicher rund 2.010 € im Jahr; kappt er 37,5 kW Lastspitze bei angenommenen 120 €/kW Leistungspreis, kommen höchstens rund 4.500 € hinzu. Die Amortisation liegt dann bei rund 6,5 Jahren, über Arbitrage allein bei rund 21 Jahren — ohne Leistungsmessung trägt die Börse allein den Speicher nicht. Der IAB § 7g ändert an dieser Rechnung nichts: Bei 42.000 € netto sind bis zu 21.000 € vor dem Kauf abziehbar, bei angenommen 30 % Steuersatz rund 6.300 € weniger Steuer im Jahr vor dem Kauf. Der Kaufpreis bleibt 42.000 €; über die geringere Abschreibung gleicht sich das später aus (keine Steuerberatung). So rechnen wir. Wir rechnen das für Ihren Betrieb individuell durch.