Was ist das?

SolarPLUS ist das Berliner Solarförderprogramm, umgesetzt von der IBB Business Team GmbH; die aktuelle Förderrichtlinie gilt vom 08.01.2026 bis 31.12.2026. Teil L ist für Gewerbe-, Industrie- und Mehrfamilienhäuser gedacht. Bei einer PV-Anlage mit Stromspeicher werden nicht die Solarmodule gefördert, sondern Speicher, Energiemanagementsystem, Batteriewechselrichter (bei Hybridwechselrichtern zwei Drittel) und deren Installation: 50 % für kleine Unternehmen, 40 % für mittlere, 30 % für große, jeweils höchstens 30.000 € (Ziffer 3.4). Eine Förderung nach Speichergröße (300 €/kWh) gibt es seit 08.01.2026 nicht mehr; Unternehmen bekamen beim Kauf schon 2025 einen Prozentsatz.

Wichtig für Speicher ohne neue Solaranlage: SolarPLUS fördert einen Speicher nur, wenn er zusammen mit einer neuen PV-Anlage installiert wird. Wird er nachgerüstet, muss der vollständige Antrag spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme der PV-Anlage bei der IBB eingehen (Ziffer 1.6.9 der Richtlinie). Ein Speicher an einer älteren PV-Anlage oder ein reiner Börsenstrom-Speicher bekommt deshalb keinen Zuschuss. Außerdem verlangt die IBB eine Zeitwertersatzgarantie des Herstellers über zehn Jahre.

Förderprogramme im Überblick

Folgende Programme stehen Gewerbebetrieben in Berlin aktuell zur Verfügung. Die Programme sind teils kombinierbar — wir prüfen kostenfrei, welche Kombination für Ihren Betrieb optimal ist.

Programm Förderbetrag Voraussetzungen Antragsstelle
SolarPLUS L (bis 31.12.2026) Zuschuss auf Speicher, Energiemanagement und Batteriewechselrichter: 50 % (kleine Unternehmen), 40 % (mittlere), 30 % (große), max. 30.000 € Gebäude in Berlin; Speicher nur mit neuer PV-Anlage (oder Antrag binnen 3 Monaten nach PV-Inbetriebnahme); Auftrag erst nach IBB-Eingangsbestätigung IBB Business Team GmbH
KEK – Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb Beratung kostenfrei und anbieterneutral vor allem KMU in Berlin Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
KfW 270 (bundesweit) Darlehen; Zins je nach Bonität und Sicherheiten, laut KfW-Konditionenanzeiger am 29.09.2026 ab 4,64 % effektiv Erneuerbare Energien, deutschlandweit KfW Bank

Antrag stellen — in 5 Schritten

Der Förder-Antrag in Berlin folgt einem klaren 5-Schritte-Ablauf. Wichtigste Regel: Der Antrag muss vor der verbindlichen Bestellung des Speichers gestellt werden. Wir begleiten alle Schritte kostenfrei.

  1. 1 Vorab-Beratung & Kapazitätsdimensionierung
    Wir analysieren Ihren Lastgang, dimensionieren den Speicher passend zum Stromprofil und prüfen, welche Förderprogramme für Ihren Betrieb in Frage kommen — typisch in 3–5 Werktagen.
  2. 2 Antrag im IBB-Portal stellen
    Sie stellen den Antrag im elektronischen Portal der IBB Business Team GmbH. Hochgeladen werden das Angebot für die PV-Anlage mit Leistung in kWp und die Angebote für Speichersystem, Wechselrichter, Energiemanagementsystem und Installation; Unternehmen geben ihre Größe an (Ziffer 3.5.1). Wir stellen die Unterlagen zusammen.
  3. 3 Eingangsbestätigung abwarten
    Die IBB bestätigt den Eingang per E-Mail, sobald alle Unterlagen vollständig sind. Ab dann darf auf eigenes Risiko bestellt werden; wer vorher unterschreibt, bestellt oder anzahlt, verliert die Förderung (Ziffer 3.2).
  4. 4 Bestellung & Installation
    Nach der Eingangsbestätigung wird der Speicher bestellt, geliefert und installiert. Inbetriebnahme inklusive Lastgang-Konfiguration.
  5. 5 Verwendungsnachweis & Auszahlung
    Mit dem Verwendungsnachweis (Inbetriebnahmeprotokoll, Rechnung, Zahlungsnachweis) fordern Sie die Auszahlung im IBB-System an; ausgezahlt wird nach Prüfung (Ziffer 3.5.3.2 und 3.5.4). Eine Frist nennt die Richtlinie nicht.

Modellrechnung: Bäckerei in Berlin-Charlottenburg (vereinfachtes Beispiel)

Branche: Handwerk / Lebensmittel  |  Speicher: 54 kWh  |  Standort: Berlin

Angenommen wird eine Bäckerei mit drei Backöfen, hohem Lastpeak morgens zwischen 4 und 7 Uhr und rund 280.000 kWh Verbrauch im Jahr. Weil sie über 100.000 kWh liegt, hat sie eine Leistungsmessung und zahlt einen Leistungspreis; angenommen sind 120 €/kW im Jahr. Der 54-kWh-Speicher kappt 27 kW der Morgenspitze und verschiebt Börsenstrom aus günstigen in teure Stunden. Weil der Speicher hier ohne neue PV-Anlage läuft, gibt es keinen SolarPLUS-Zuschuss. Es handelt sich um ein fiktives Rechenbeispiel, nicht um einen realen Förderfall. So rechnen wir.

Modellrechnung — Amortisation und IAB-Liquidität:
  • Speicherpreis netto: 31.800 €
  • Ersparnis über Börsenstrom-Arbitrage (54 kWh × 26,78 € je kWh Kapazität): rund 1.450 € im Jahr
  • Ersparnis über Peak Shaving (27 kW × angenommene 120 €/kW): rund 3.240 € im Jahr, zusammen höchstens rund 4.690 €, weil sich beide den Speicher teilen
  • Amortisation auf die volle Investition von 31.800 € (ohne IAB): rund 6,8 Jahre mit Peak Shaving, rund 22 Jahre über Arbitrage allein
  • IAB § 7g (Liquidität, keine Ersparnis): bis zu 15.900 € vorab abziehbar — bei angenommen 30 % Steuersatz rund 4.770 € weniger Steuer im Jahr vor dem Kauf, später über die Abschreibung ausgeglichen

Hinweis: Fiktive Modellrechnung mit vereinfachten Annahmen. Kommt eine neue PV-Anlage dazu, zahlt SolarPLUS L auf Speicher, Energiemanagement und Batteriewechselrichter zusätzlich 30–50 % Zuschuss, höchstens 30.000 €; ob Ihr Projekt die Voraussetzungen erfüllt, prüfen wir im Einzelfall. Wir erstellen für Ihren Betrieb eine individuelle Kalkulation.

Kombinierbar mit dem IAB § 7g — bis 50 % vorab abziehen

Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG (gesetze-im-internet.de) ziehen Betriebe mit höchstens 200.000 € Gewinn bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten schon vor dem Kauf vom Gewinn ab. Im Jahr der Anschaffung wird der Betrag wieder hinzugerechnet; Anschaffungskosten und Abschreibung sinken entsprechend. Die Steuer wird verschoben, nicht erlassen. Zusätzlich möglich ist die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG: bis zu 40 % im Kaufjahr und in den vier Folgejahren.

Wirkung: Ohne Landeszuschuss, etwa bei einem reinen Speicherprojekt, bleiben ein zinsgünstiges KfW-270-Darlehen und der IAB § 7g. Ein Darlehen verteilt die Zahlung, der IAB verschiebt Steuer — beides senkt keine Kosten. Beispiel aus der Modellrechnung oben, 54-kWh-Speicher für 31.800 € netto: bis zu 15.900 € Abzug vor dem Kauf, bei angenommen 30 % Steuersatz rund 4.770 € weniger Steuer im Jahr vor dem Kauf. Der Kaufpreis bleibt 31.800 €; über die geringere Abschreibung gleicht sich das später aus. Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW, BAFA) fördert einen Batteriespeicher nur als Nebenkosten eines Vorhabens mit eigener Stromerzeugung, höchstens mit 25 % der förderfähigen Kosten dieser Maßnahme; als eigenständige Investition wird er nicht gefördert (bafa.de, Stand 29.09.2026).

Wichtig: Geltend gemacht wird der IAB elektronisch mit der Steuererklärung für ein Wirtschaftsjahr vor dem Anschaffungsjahr. Angeschafft werden muss bis zum Ende des dritten folgenden Wirtschaftsjahres; sonst wird der Abzug rückwirkend gestrichen und die Nachzahlung verzinst. Wir stimmen die Reihenfolge mit Ihrem Steuerberater ab und liefern alle Nachweise. Keine Steuerberatung; kein Ersatz für die Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Förderung

Wie viel Förderung gibt es für einen Batteriespeicher in Berlin?

Über SolarPLUS L zahlt die IBB 50 % (kleine Unternehmen), 40 % (mittlere) oder 30 % (große Unternehmen) der Kosten für Speicher, Energiemanagementsystem, Batteriewechselrichter und Installation, höchstens 30.000 € (Förderrichtlinie SolarPLUS, Ziffer 3.4). Voraussetzung: Der Speicher wird zusammen mit einer neuen PV-Anlage installiert oder spätestens drei Monate nach deren Inbetriebnahme beantragt. Für reine Speicherprojekte ohne neue PV gibt es keinen Zuschuss. Eine Förderung nach Speichergröße (300 €/kWh) gibt es seit 08.01.2026 nicht mehr; Unternehmen bekamen beim Kauf schon 2025 einen Prozentsatz (damals 65/55/45 %).

Wer kann die IBB-Förderung in Berlin beantragen?

Bei SolarPLUS L sind Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte von Gewerbe-, Industrie- und Mehrfamilienhäusern antragsberechtigt, also etwa Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften, außerdem Energiedienstleister, die ein Dach pachten. Öffentliche Gebäude sind ausgeschlossen; Ein- und Zweifamilienhäuser laufen über SolarPLUS S (Förderrichtlinie SolarPLUS, Ziffer 3.3).

Muss der Antrag vor der Bestellung eingereicht werden?

Für Gewerbliche gilt nach der 2026er-Regel: Wird mit dem Vorhaben vor der Eingangsbestätigung der IBB begonnen, führt das zum Förderausschluss (ibb-business-team.de). Der Antrag muss also vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Sie stellen den Antrag im Portal der IBB Business Team GmbH; die Unterlagen stellen wir in der Regel innerhalb von 5 Werktagen zusammen.

Lässt sich die Berlin-Förderung mit dem IAB §7g kombinieren?

Der IAB §7g EStG ist ein Steuerinstrument und grundsätzlich neben einer SolarPLUS-Förderung nutzbar. Beispiel 54-kWh-Speicher ohne neue PV-Anlage, also ohne SolarPLUS-Zuschuss, für 31.800 € netto: bis zu 15.900 € Abzug vor dem Kauf, bei angenommen 30 % Steuersatz rund 4.770 € weniger Steuer im Jahr vor dem Kauf. Der Kaufpreis bleibt 31.800 €; über die geringere Abschreibung gleicht sich das später aus. Finanzierung über KfW 270 möglich. Details mit dem Steuerberater klären.

Wie lange dauert die Bewilligung der IBB-Förderung?

Verbindliche Bearbeitungsfristen nennt die IBB Business Team GmbH nicht; ein früherer Hinweis auf Wartezeiten von über sechs Monaten ist auf der Förderseite nicht mehr zu finden. Wichtig bei Teil L: Ein Projektbeginn vor der Eingangsbestätigung schließt die Förderung aus. Die geltenden Installations- und Nachweisfristen stehen in der SolarPLUS-Richtlinie 2026. Wir begleiten den gesamten Prozess kostenlos.

Welche Unterlagen brauche ich für den IBB-Antrag?

Der Antrag läuft ausschließlich elektronisch über das Portal der IBB Business Team GmbH. Für eine PV-Anlage mit Speicher werden hochgeladen: das Angebot für die PV-Anlage mit Leistung in kWp sowie Angebote für Speicher, Wechselrichter, Energiemanagementsystem und Installation; Unternehmen geben zusätzlich ihre Größe an (Ziffer 3.5.1). Die IBB kann weitere Unterlagen anfordern. Wir stellen das Antragspaket auf Wunsch für Sie zusammen.

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