Unser Grundsatz: keine Pauschalversprechen

Werte wie „im Durchschnitt 33 % weniger Stromkosten" sind Durchschnittswerte aus realisierten Projekten — keine Garantie für Ihren Betrieb. Jede konkrete Prognose, die wir Ihnen geben, basiert auf Ihren eigenen Verbrauchsdaten. Diese Seite erklärt, wie wir von Rohdaten zu einer belastbaren Zahl kommen.

Der Grund für diese Offenlegung ist einfach: Eine Einsparprognose, die man nicht nachrechnen kann, ist im Zweifel eine Verkaufszahl. Wir wollen, dass Sie — oder Ihr Steuerberater, Ihr Energieberater — jeden Schritt unserer Rechnung prüfen können. Deshalb benennen wir auf dieser Seite die Datenquellen, die Formeln und die Annahmen, die hinter jeder Zahl in unseren Angeboten stehen.

1. Datenquellen

Wir arbeiten ausschließlich mit überprüfbaren Quellen:

  • Börsenpreise: Stündliche Day-Ahead-Preise des EPEX Spot für die deutsche Gebotszone (Marktgebiet Deutschland/Luxemburg), wie sie auch dynamischen Stromtarifen zugrunde liegen. Wir nutzen historische Preisreihen über mehrere Monate bis Jahre, nicht einzelne Tage — so fließen sowohl preisruhige Phasen als auch volatile Perioden in den angesetzten Spread ein. Unsere aktuelle Markteinschätzung halten wir im Strompreis-Monitor nach.
  • Speicherdaten: Technische Datenblätter der Hersteller (Kapazität, nutzbare Energie, Round-Trip-Wirkungsgrad, Zyklenfestigkeit, Entladetiefe) der von uns eingesetzten SigEnergy LFP-Speicher. Wir rechnen mit den nutzbaren, nicht den nominalen Kapazitätswerten. Vergleichsdaten zu Speichergrößen und Spezifikationen pflegen wir in unserer Speicher-Datenbank.
  • Ihr Verbrauch: Ihre Lastgang- oder Jahresverbrauchsdaten sowie Ihre aktuelle Stromrechnung mit Arbeits- und gegebenenfalls Leistungspreis. Liegt ein viertelstündlicher Lastgang vor (üblich ab 100.000 kWh Jahresverbrauch mit RLM-Messung), rechnen wir damit; andernfalls arbeiten wir mit einem standardisierten Lastprofil Ihrer Branche und kennzeichnen das als Annahme.
  • Netzentgelte: Die für Ihren Netzbetreiber gültigen Arbeits- und Leistungspreise aus dem jeweils veröffentlichten Preisblatt, relevant für die Peak-Shaving-Berechnung. Diese Werte sind netzgebietsspezifisch und unterscheiden sich teils deutlich zwischen den Regionen.
  • Branchenreferenzen: Zur Plausibilisierung von Lastprofilen und Wirtschaftlichkeitsannahmen orientieren wir uns an öffentlich verfügbaren Referenzen der Branche, etwa Veröffentlichungen des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) und unabhängigen Speicher-Untersuchungen wie denen der HTW Berlin. Diese dienen der Einordnung — die für Sie maßgebliche Zahl bleibt die aus Ihren eigenen Daten.

2. Berechnung der Börsenstrom-Ersparnis

Die Ersparnis aus Arbitrage ergibt sich aus der Differenz zwischen teuren und günstigen Börsenstunden, die der Speicher überbrückt:

Ersparnis/Jahr ≈ nutzbare Kapazität (kWh) × Zyklen/Jahr × Preis-Spread (€/kWh) × Wirkungsgrad

Wir rechnen konservativ mit den realen Wirkungsgradverlusten aus dem Herstellerdatenblatt (DC/AC-Wandlung) und einer realistischen Zyklenzahl statt der theoretischen Maximalzahl. Den Preis-Spread leiten wir aus historischen EPEX-Spot-Daten ab, nicht aus optimistischen Einzeltagen.

Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung: Ein Speicher mit 20 kWh nutzbarer Kapazität, der an rund 300 Tagen im Jahr einen Zyklus fährt, bei einem durchschnittlichen Spread zwischen günstigen und teuren Stunden von 0,12 €/kWh und einem Round-Trip-Wirkungsgrad von 90 %, ergibt überschlägig: 20 × 300 × 0,12 × 0,90 ≈ 648 € Arbitrage-Ersparnis pro Jahr. Die Zahlen sind illustrativ — für Ihr Angebot setzen wir Ihre tatsächliche Speichergröße, Ihren realen Spread und die Zyklen ein, die Ihr Lastprofil hergibt.

3. Berechnung der Peak-Shaving-Ersparnis

Übersteigt Ihr Betrieb 100.000 kWh Jahresverbrauch, zahlen Sie in der Regel einen Leistungspreis auf Ihre höchste Viertelstunden-Lastspitze. Der Speicher kappt diese Spitze:

Ersparnis/Jahr ≈ reduzierte Lastspitze (kW) × Leistungspreis (€/kW/Jahr)

Wie groß die kappbare Spitze ist, ermitteln wir aus Ihrem Lastgang — nicht geschätzt. Entscheidend ist dabei, dass der Speicher die Leistung über die jeweils teuerste Viertelstunde hinweg zuverlässig bereitstellen kann; die nutzbare Kapazität muss also zur Dauer und Höhe Ihrer typischen Lastspitzen passen. Reduziert ein Betrieb seine abgerechnete Spitze beispielsweise um 14 kW bei einem Leistungspreis von 100 €/kW im Jahr, ergibt das rund 1.400 € jährliche Entlastung beim Netzentgelt — zusätzlich zur Börsenstrom-Ersparnis. Details dazu im Ratgeber Peak Shaving erklärt und unter Netzentgelt berechnen.

4. Speicherpreise und Wirtschaftlichkeit

Die Investitionssumme richtet sich nach gewählter Speichergröße (10–54 kWh), Wechselrichter und Installationsaufwand. Den Speicher dimensionieren wir nicht größer als nötig: Eine zu groß gewählte Kapazität, die nie vollständig genutzt wird, verlängert die Amortisation, ohne den Nutzen zu steigern. Maßstab ist Ihr Lastprofil — die kappbare Spitze und die Strommenge, die sich sinnvoll zwischen günstigen und teuren Börsenstunden verschieben lässt. Von dieser Summe ziehen wir mögliche Vorteile ab, um die effektiven Kosten zu zeigen:

  • Investitionsabzugsbetrag §7g EStG: bis zu 50 % der geplanten Investition lassen sich vorab gewinnmindernd ansetzen. Die konkrete steuerliche Wirkung ergibt sich aus Ihrem individuellen Steuersatz: Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 30 % entlastet ein Abzugsbetrag von 10.000 € die Steuerlast um rund 3.000 €. Diese Größenordnung weisen wir nur als Orientierung aus — verbindlich ist allein die Berechnung Ihres Steuerberaters, der Ihre Gewinnsituation und die Voraussetzungen des §7g EStG prüft.
  • Regionale Förderprogramme: soweit für Ihren Standort verfügbar (z. B. Landesförderungen). Wir setzen nur Programme an, die zum Zeitpunkt des Angebots tatsächlich offen und für Ihr Vorhaben einschlägig sind.

Die Amortisationszeit berechnen wir als Investition nach Abzug von Förderung und Steuervorteil, geteilt durch die jährliche Gesamtersparnis aus Börsenstrom und Peak Shaving. Mehr dazu unter Gewerbespeicher Kosten. Diese statische Amortisationsrechnung ist bewusst einfach gehalten; Kapitalkosten, Strompreisentwicklung und steuerliche Abschreibung über die Nutzungsdauer betrachten wir auf Wunsch zusätzlich, halten sie aus der Standardrechnung aber heraus, um die Kernzahl nachvollziehbar zu lassen.

5. Annahmen, die wir offenlegen

Damit eine Prognose ehrlich bleibt, benennen wir die Annahmen in jedem Angebot:

  • Angesetzte Zyklen pro Jahr und unterstellte Lebensdauer (siehe Lebensdauer).
  • Verwendeter Preis-Spread und Betrachtungszeitraum der Börsendaten.
  • Unterstellter Wirkungsgrad laut Datenblatt.
  • Ob und welche Förderung berücksichtigt wurde.

6. Was wir bewusst nicht tun

Wir rechnen nicht mit Bestwerten einzelner Tage, blenden keine Wirkungsgradverluste aus und versprechen keine steuerlichen Effekte, die nur Ihr Steuerberater verbindlich bestätigen kann. Konkret heißt das:

  • Wir nutzen keinen Maximal-Spread aus Ausnahmetagen mit extremen Preisausschlägen, sondern einen über den Betrachtungszeitraum gemittelten, konservativen Wert.
  • Wir setzen keine theoretische Zyklenzahl an, die im realen Betrieb nie erreicht wird, sondern die Zyklen, die Ihr Lastprofil tatsächlich hergibt.
  • Wir rechnen Förder- und Steuervorteile nicht doppelt und nur dann ein, wenn sie für Ihren Fall verfügbar und einschlägig sind.
  • Wir behaupten keine garantierte Amortisationszeit — Strompreise und Verbrauch können sich ändern, und das benennen wir offen.

Lieber eine konservative Zahl, die hält, als eine schöne Zahl, die enttäuscht.

7. Annahmen und Disclaimer

Alle auf dieser Seite genannten Beispielwerte (Spread, Wirkungsgrad, Zyklen, Steuersatz, Förderbeträge) sind illustrative Annahmen zur Erklärung der Rechenwege — keine zugesicherten Eigenschaften. Die für Sie maßgeblichen Werte ergeben sich ausschließlich aus Ihrem individuellen Angebot auf Basis Ihrer Daten. Börsenpreise, Netzentgelte und Förderkonditionen unterliegen Schwankungen und können sich nach Angebotserstellung ändern. Steuerliche Aussagen ersetzen keine steuerliche Beratung; die verbindliche Beurteilung des Investitionsabzugsbetrags und anderer steuerlicher Effekte obliegt Ihrem Steuerberater. Stand der hier beschriebenen Methodik: 1. Juni 2026.