Die drei Komponenten des Netzentgelts
Das Netzentgelt kennt drei Komponenten: den Grundpreis (eine jährliche Pauschale), den Arbeitspreis (ct pro kWh Verbrauch) und den Leistungspreis (EUR pro kW Spitzenlast im Jahr). Welche davon ein Betrieb zahlt, hängt von der Messung ab. Ohne Leistungsmessung, mit Standardlastprofil bis 100.000 kWh im Jahr, fallen der Arbeitspreis und meist ein Grundpreis an, aber kein Leistungspreis. Mit Leistungsmessung, Pflicht über 100.000 kWh im Jahr (§ 55 Abs. 1 MsbG), besteht das Netzentgelt aus Arbeitspreis und Jahresleistungspreis (§ 17 Abs. 2 StromNEV).
Leistungspreis: Der unterschätzte Kostentreiber
Der Leistungspreis wird anhand der maximalen 15-Minuten-Leistungsaufnahme im Abrechnungsjahr berechnet. Rechenbeispiel (so rechnen wir): Ein Betrieb mit Leistungsmessung und einer Spitze von 80 kW zahlt bei angenommenen 120 €/kW im Jahr 9.600 €, und zwar für eine einzige Viertelstunde Spitzenlast.
So berechnen Sie Ihre Netzentgelte
Mit Leistungsmessung lautet die Formel: Netzentgelt = (Verbrauch x Arbeitspreis) + (Jahreshöchstleistung x Leistungspreis). Ohne Leistungsmessung: Netzentgelt = Grundpreis + (Verbrauch x Arbeitspreis). Wie hoch Arbeits- und Leistungspreis sind, hängt von der Benutzungsdauer ab, also Jahresverbrauch geteilt durch Jahreshöchstleistung: Unter 2.500 Stunden ist der Leistungspreis niedrig und der Arbeitspreis höher, ab 2.500 Stunden ist es umgekehrt. Bei unregelmäßigen Lastprofilen mit wenigen Benutzungsstunden fällt der Leistungspreis deshalb weniger ins Gewicht, als man denkt.
Peak Shaving senkt den Leistungspreis-Anteil
Ein Gewerbespeicher kappt die Spitzenlast automatisch. Rechenbeispiel für einen Betrieb mit Leistungsmessung und 2.500 Benutzungsstunden (200.000 kWh im Jahr bei 80 kW Spitze): Wird die Spitze von 80 auf 60 kW gesenkt, sinkt der Leistungspreis-Anteil bei angenommenen 120 €/kW von 9.600 auf 7.200 €. Das sind 2.400 € Ersparnis pro Jahr durch den Speicher-Einsatz; dafür braucht es rund 40 kWh Speicherkapazität. Ohne Leistungsmessung, also unter 100.000 kWh im Jahr, gibt es keinen Leistungspreis, und Peak Shaving spart nichts.
Netzbetreiber veröffentlichen Preisblätter
Jeder Netzbetreiber veröffentlicht seine Preisblätter öffentlich. Zwei Beispiele für 2026, Niederspannung: SWM Infrastruktur (München) verlangt 24,39 €/kW unter 2.500 Benutzungsstunden und 153,13 €/kW ab 2.500 Stunden, EAM Netz (Hessen) 72,84 bzw. 167,52 €/kW (Preisblatt unter Vorbehalt). Prüfen Sie Ihr Preisblatt, um das Einsparpotenzial zu ermitteln.