Förderübersicht für alle 16 Bundesländer
Nicht jedes Bundesland hat ein offenes Landesprogramm für Gewerbespeicher: In Hamburg und Schleswig-Holstein gibt es keinen Landes-Speicherzuschuss, in Brandenburg nimmt die ILB seit 16.03.2026 keine Speicheranträge an (Speicher nur noch zusammen mit Parkplatz-PV). Direkt bezuschusst werden Gewerbespeicher u. a. in Berlin (SolarPLUS L, nur mit neuer PV-Anlage), im Saarland (PV-Speicher Saar, KMU mit neuer PV-Anlage) und in Mecklenburg-Vorpommern; Sachsen gibt einen Tilgungszuschuss zum Sachsenkredit. Überall greifen jedoch das KfW-Programm 270 und der IAB §7g EStG. Wir zeigen Ihnen den Stand in Ihrer Region.
Bundesweite Förderungen
Zusätzlich zur regionalen Förderung gibt es bundesweite Programme:
- IAB § 7g EStG: Betriebe mit höchstens 200.000 € Gewinn ziehen bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten schon vor dem Kauf vom Gewinn ab. Die Steuer wird verschoben, nicht erlassen (gesetze-im-internet.de) — mehr erfahren
- Sonder-AfA § 7g Abs. 5 EStG: bis zu 40 % im Kaufjahr und in den vier Folgejahren, neben der linearen oder der degressiven AfA; Voraussetzung: höchstens 200.000 € Gewinn im Jahr vor dem Kauf
- KfW 270: Förderkredite für erneuerbare Energien inkl. Batteriespeicher; Zins je nach Bonität und Sicherheiten, laut KfW-Konditionenanzeiger am 29.09.2026 ab 4,64 % effektiv — mehr erfahren
- BAFA EEW: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft — ein Batteriespeicher nur als Nebenkosten eines Vorhabens mit eigener Stromerzeugung, höchstens 25 % der Maßnahmenkosten; als eigenständige Investition nicht (bafa.de, Stand 29.09.2026)
Kostenlose Förder-Beratung
Wir analysieren welche Förderungen für Ihren Betrieb in Frage kommen und unterstützen beim Antrag — Kontakt aufnehmen.