Was ist das?

Das frühere Thüringer Landesprogramm „Solar Invest“ (PV- und Speicherzuschüsse) ist zum 31.12.2022 ausgelaufen und wurde nicht neu aufgelegt (Quelle: thega.de). 2026 stehen Gewerbebetrieben in Thüringen stattdessen das TAB-Zuschussprogramm GREEN invest (Energieeffizienz, mit Pflicht-Vorabstudie), das KfW-Programm 270 und der IAB §7g EStG zur Verfügung.

Das Thüringer Programm „Solar Invest“ ist seit dem 31.12.2022 ausgelaufen (Quelle: thega.de). Für Gewerbespeicher greifen 2026 stattdessen TAB GREEN invest, das bundesweite KfW-Programm 270 und der IAB §7g EStG.

Förderprogramme im Überblick

Folgende Programme stehen Gewerbebetrieben in Thüringen aktuell zur Verfügung. Die Programme sind teils kombinierbar — wir prüfen kostenfrei, welche Kombination aus Batteriespeicher-Förderung, Stromspeicher-Zuschuss und Darlehen für Ihren Betrieb optimal ist.

Programm Förderbetrag Voraussetzungen Antragsstelle
TAB Solar Invest Ausgelaufen zum 31.12.2022 — keine Antragstellung mehr möglich (thega.de) Thüringer Aufbaubank (historisch)
TAB GREEN invest Zuschuss für Energieeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben Unternehmen in Thüringen; Pflicht-Vorabstudie durch Energieberater; aktuelle Konditionen bei der TAB prüfen Thüringer Aufbaubank
KfW 270 (bundesweit) zinsgünstiges Darlehen ab ca. 4 % p. a. Erneuerbare Energien, deutschlandweit KfW Bank

Wer wird gefördert? Was wird gefördert?

Gefördert werden in Thüringen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Handwerksbetriebe sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Sitz im Bundesland. Förderfähig sind die Anschaffung und Installation gewerblicher Batteriespeicher (Stromspeicher), häufig in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage, Lastmanagement-Systemen und Mess- bzw. Steuerungstechnik. Voraussetzung ist in der Regel ein Nachweis der Energieeinsparung — etwa durch höheren Eigenverbrauch oder das Kappen von Lastspitzen.

Antrag stellen — in 5 Schritten

Der Förder-Antrag in Thüringen folgt einem klaren 5-Schritte-Ablauf. Wichtigste Regel: Der Antrag muss vor der verbindlichen Bestellung des Speichers gestellt werden. Wir begleiten alle Schritte kostenfrei.

  1. 1 Vorab-Beratung & Kapazitätsdimensionierung
    Wir analysieren Ihren Lastgang, dimensionieren den Speicher passend zum Stromprofil und prüfen, welche Förderprogramme für Ihren Betrieb in Frage kommen — typisch in 3–5 Werktagen.
  2. 2 Antrag bei der TAB einreichen
    Wir stellen den Förderantrag inkl. aller Unterlagen (Angebot, Energiekonzept, Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung) bei der zuständigen Förderbank ein.
  3. 3 Bewilligung abwarten (4–14 Wochen)
    Die Förderbank prüft den Antrag und schickt einen Zuwendungsbescheid. Erst danach darf verbindlich bestellt werden — sonst entfällt die Förderung.
  4. 4 Bestellung & Installation
    Nach Bewilligung wird der Speicher bestellt, geliefert und durch zertifizierte Elektriker installiert. Inbetriebnahme inklusive Lastgang-Konfiguration.
  5. 5 Verwendungsnachweis & Auszahlung
    Vorlage von Rechnungen, Inbetriebnahme-Protokoll und Datenblättern. Die Auszahlung erfolgt typisch 4–6 Wochen nach Einreichung des Verwendungsnachweises.

Modellrechnung: Kunststofftechnik-Betrieb in Erfurt (vereinfachtes Beispiel)

Branche: Kunststoffverarbeitung  |  Speicher: 65 kWh  |  Standort: Thüringen

Angenommen wird ein Betrieb mit ausgeprägten Lastspitzen im Tagesverlauf. Der 65 kWh Gewerbespeicher senkt den Leistungspreis und erhöht den PV-Eigenverbrauch. Es handelt sich um eine fiktive Modellrechnung ohne Landeszuschuss, nicht um einen realen Förderfall.

Modellrechnung — Steuervorteil & Amortisation:
  • Speicherpreis brutto: 42.000 €
  • IAB §7g Steuervorteil (50 % · ~17,5 %): −7.350 €
  • Effektive Investition: ca. 34.650 €
  • Angenommene Stromkostenersparnis: ca. 700 €/Monat
  • Amortisation: ca. 4,1 Jahre

Hinweis: Fiktive Modellrechnung mit vereinfachten Annahmen. Das frühere Programm Solar Invest ist seit 31.12.2022 ausgelaufen (thega.de); die Rechnung stützt sich daher nur auf den IAB §7g EStG (gesetze-im-internet.de). Finanzierung zusätzlich über KfW 270 möglich. Wir erstellen für Ihren Betrieb eine individuelle Kalkulation.

Kombination mit IAB §7g — 17,5 % Steuervorteil zusätzlich

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG (gesetze-im-internet.de) erlaubt KMU, bis zu 50 % der geplanten Investition bereits im Vorjahr steuerlich abzuziehen. Modellhaft reduziert das die Steuerlast um bis zu ~17,5 % der Investitionssumme, je nach individuellem Steuersatz. Der IAB gilt bundesweit; zusätzlich möglich ist die Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 EStG.

Wirkung: Auch ohne Landeszuschuss senken IAB §7g und ein zinsgünstiges KfW-270-Darlehen die effektive Belastung deutlich. Bei einem 75 kWh-Speicher (~48.500 €) bedeutet der IAB modellhaft einen Steuereffekt von bis zu ca. 8.500 €. Für Effizienzmaßnahmen kommt außerdem die BAFA-Bundesförderung EEW in Betracht (bafa.de).

Wichtig: Der IAB muss steuerlich zum Jahresende vor der Investition gebildet werden. Wir stimmen die Reihenfolge mit Ihrem Steuerberater ab und liefern alle Nachweise.

Häufige Fragen zur Förderung

Welche Förderung gibt es in Thüringen für Gewerbespeicher?

Das frühere Landesprogramm „Solar Invest“ der Thüringer Aufbaubank (TAB) ist seit dem 31.12.2022 ausgelaufen (thega.de). Aktiv ist das TAB-Zuschussprogramm GREEN invest für Energieeffizienzmaßnahmen (mit Pflicht-Vorabstudie). Bundesweit greifen KfW 270 und der IAB §7g.

Wer ist bei der TAB antragsberechtigt?

Bei GREEN invest sind Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen antragsberechtigt; Voraussetzung ist eine Vorabstudie durch einen Energieberater. KfW 270 und IAB §7g stehen Betrieben bundesweit offen. Wir prüfen kostenfrei, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt.

Wie hoch ist die Batteriespeicher-Förderung in Thüringen?

Einen landesweiten Speicherzuschuss gibt es seit dem Ende von Solar Invest (31.12.2022) nicht mehr. Real nutzbar sind das KfW-Darlehen 270, der IAB §7g EStG (bis zu ~17,5 % Steuereffekt) sowie ggf. GREEN invest, wenn der Speicher Teil einer Energieeffizienzmaßnahme ist.

Lässt sich die TAB-Förderung mit dem IAB §7g kombinieren?

Der IAB §7g EStG ist ein Steuerinstrument und grundsätzlich neben TAB- oder KfW-Förderung nutzbar. Modellrechnung 65 kWh-Speicher ohne Landeszuschuss: 42.000 € abzgl. IAB-Effekt ca. 7.350 € (50 % · ~17,5 %) ergibt effektive Kosten von rund 34.650 €. Details mit dem Steuerberater klären.

Muss der Antrag vor dem Kauf gestellt werden?

Ja, das gilt grundsätzlich für Förderprogramme wie GREEN invest oder KfW 270: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn bzw. vor der verbindlichen Bestellung gestellt sein. Wer vorher bestellt, verliert in der Regel den Anspruch. Wir übernehmen die fristgerechte Antragstellung für Sie.

Ist die Speicherförderung an eine PV-Anlage gebunden?

Eine PV-gebundene Speicherförderung des Landes gab es zuletzt über Solar Invest; dieses Programm ist seit Ende 2022 ausgelaufen. Beim KfW-Programm 270 sind Batteriespeicher auch ohne neue PV-Anlage finanzierbar. Wir klären die genauen Bedingungen für Ihren Betrieb.

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