Was ist das KfW-Programm 270?
Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ (Nummer 270) finanziert Investitionen in erneuerbare Energien und Speicher. Es steht Unternehmen jeder Größe und Freiberuflern offen, außerdem u. a. Landwirten, Contracting-Anbietern und gemeinnützigen Antragstellern (diese müssen einen Teil des Stroms einspeisen oder verkaufen). Kommunen sind ausgeschlossen (KfW-Merkblatt 270, Stand 05/2025).
Konditionen
Der Zins richtet sich nach Bonität und Sicherheiten, laut KfW-Konditionenanzeiger am 29.09.2026 ab 4,64 % effektiv. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit höchstens 5 tilgungsfreien Jahren. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 150 Millionen Euro pro Vorhaben.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind breit: Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Freiberufler und Landwirte; Kommunen sind ausgeschlossen. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, und zwar bei einer Bank oder Sparkasse, die den KfW-Kredit vermittelt.
Kombination mit IAB und Landesförderung
Die KfW 270 lässt sich mit dem IAB §7g EStG und mit Landesförderprogrammen kombinieren. Beispiel: Ein kleines Berliner Unternehmen baut eine neue PV-Anlage mit 54-kWh-Speicher; Speicher, Energiemanagement, Wechselrichter und Installation kosten 31.800 EUR netto. SolarPLUS L bezuschusst davon 50 %, also 15.900 EUR; den Rest kann KfW 270 finanzieren, und der IAB nach §7g kommt steuerlich hinzu.
So läuft der Antrag ab
Der Antrag läuft über die Hausbank: 1. Gespräch mit der Bank führen, 2. KfW-270-Antrag vorbereiten, 3. Vorhabensbeschreibung und Angebot einreichen, 4. KfW-Zusage abwarten, 5. Kreditvertrag unterzeichnen, 6. Speicher bestellen und installieren, 7. Verwendungsnachweise einreichen.