Rollout-Stufen nach Messstellenbetriebsgesetz

Die Smart-Meter-Pflicht für Gewerbebetriebe ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Ab einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh gilt ab 2026 eine verpflichtende Smart-Meter-Ausstattung. Ab 100.000 kWh Jahresverbrauch ist ein intelligentes Messsystem seit 2025 Pflicht.

Was ist ein Smart Meter?

Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem (iMSys), das aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul besteht. Es erfasst den Stromverbrauch in 15-Minuten-Intervallen und übermittelt die Daten verschlüsselt an den Messstellenbetreiber.

Kosten für Gewerbe

Die jährlichen Gebühren für ein Smart Meter liegen zwischen 100 und 170 EUR je nach Verbrauchsgruppe. Für Betriebe über 50.000 kWh sind sie gesetzlich gedeckelt. Die Kosten trägt der Betrieb über den Netzbetreiber.

Vorteile: Voraussetzung für dynamische Tarife

Smart Meter sind die Grundvoraussetzung für dynamische Stromtarife wie Börsenstrom. Nur mit 15-Minuten-Messung kann der Energieverbrauch den EPEX-Spot-Preisen zugeordnet werden. Ohne Smart Meter keine Börsenstrom-Abrechnung.

Kombination mit Gewerbespeicher

Ein Smart Meter ist Voraussetzung für den wirtschaftlichen Betrieb eines Gewerbespeichers mit Börsenstrom. Das Energiemanagementsystem des Speichers nutzt die Smart-Meter-Daten für die optimale Lade- und Entladestrategie.