Förderhöhe und Konditionen

Die Förderrichtlinie SolarPLUS gilt vom 08.01.2026 bis 31.12.2026; umgesetzt wird sie von der IBB Business Team GmbH. Teil L ist für Gewerbe-, Industrie- und Mehrfamilienhäuser gedacht. Bei einer PV-Anlage mit Stromspeicher sind die Kosten für den Speicher, das Energiemanagementsystem, den Batteriewechselrichter (bei Hybridwechselrichtern zwei Drittel) und die Installation zuwendungsfähig, nicht aber die Solarmodule (Ziffer 3.4):

  • kleine Unternehmen, natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften: 50 %
  • mittlere Unternehmen: 40 %
  • große Unternehmen: 30 %

Der Zuschuss ist jeweils auf 30.000 € begrenzt, die Mindestkosten liegen bei 1.000 €. Beispiel: Sind 40.000 € für Speicher, Energiemanagement, Wechselrichter und Installation zuwendungsfähig, erhält ein kleines Unternehmen 20.000 €, ein mittleres 16.000 € und ein großes 12.000 €.

Voraussetzungen

Gefördert wird ein Speicher nur, wenn eine neue PV-Anlage zusammen mit ihm installiert wird. Wird er nachgerüstet, muss der vollständige Antrag spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme der PV-Anlage bei der IBB eingehen (Ziffer 1.6.9). Ein Speicher an einer älteren PV-Anlage oder ein Speicher ganz ohne PV, etwa für Börsenstrom, bekommt keinen Zuschuss. Außerdem muss der Hersteller eine Zeitwertersatzgarantie über zehn Jahre geben, und die Pflichten aus § 9 EEG gelten auch hier.

Antragsberechtigt sind Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte von Gewerbe-, Industrie- und Mehrfamilienhäusern, etwa Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften, sowie Energiedienstleister, die ein Dach pachten. Öffentliche Gebäude sind ausgeschlossen; Ein- und Zweifamilienhäuser laufen über SolarPLUS S (Ziffer 3.3).

Antragsprozess

Der Antrag läuft ausschließlich elektronisch über das Portal der IBB Business Team GmbH. Hochgeladen werden das Angebot für die PV-Anlage mit Leistung in kWp und die Angebote für Speicher, Wechselrichter, Energiemanagementsystem und Installation; Unternehmen geben ihre Größe an (Ziffer 3.5.1). Entscheidend ist die Reihenfolge: Erst wenn die IBB den vollständigen Antrag per E-Mail bestätigt hat, darf beauftragt werden. Wer vorher einen Liefer- oder Leistungsvertrag unterschreibt, bestellt oder anzahlt, verliert die Förderung (Ziffer 3.2). Die Eingangsbestätigung erlaubt den Start auf eigenes Risiko, ist aber noch keine Förderzusage. Spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme von PV-Anlage und Speicher folgt der Verwendungsnachweis (Ziffer 3.5.3).

Kombination mit IAB §7g EStG

Der Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG ist ein Steuerinstrument und keine Förderung. Kleine und mittlere Betriebe können damit bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten schon im Jahr vor der Anschaffung vom Gewinn abziehen. Er lässt sich zusätzlich zum SolarPLUS-Zuschuss nutzen; ob der Zuschuss die Anschaffungskosten mindert und wie viel der IAB im Einzelfall bringt, klärt der Steuerberater. Für reine Speicherprojekte ohne neue PV-Anlage bleiben IAB und das KfW-Darlehen 270 die wichtigsten Hebel.

Meine Speicher unterstützt beim Antrag

Wir prüfen, ob Ihr Projekt die Voraussetzungen erfüllt, dimensionieren den Speicher und bereiten die Angebote für den Antrag vor. Fragen Sie uns nach einem kostenlosen Förder-Check für Ihren Betrieb in Berlin.