Alte Regel: Speicher nur mit PV

Lange galt: Ein Batteriespeicher lohnt sich nur mit Photovoltaik. Der Speicher speichert überschüssigen PV-Strom für den Eigenverbrauch am Abend. Ohne PV — so die Argumentation — gibt es nichts zu speichern.

Neue Realität: Börsenstrom ersetzt PV

Mit dynamischen Stromtarifen hat sich das geändert. Der Speicher lädt jetzt günstig eingekauften Börsenstrom statt PV-Überschuss. Die Marge zwischen günstigem und teurem Börsenstrompreis ersetzt den Unterschied zwischen PV-Einspeisevergütung und Strombezugspreis. Gemessen an den Day-Ahead-Preisen von September 2025 bis August 2026 bleiben nach Aufschlag und Wirkungsgradverlust rund 9,2 ct je abgegebener kWh, bei einem Zyklus am Tag rund 27 € je kWh Speicherkapazität im Jahr (so rechnen wir).

Rechenbeispiel: 22-kWh-Speicher ohne PV

Annahmen: Betrieb mit Leistungsmessung (über 100.000 kWh im Jahr), 22-kWh-Speicher, 11 kW gekappte Spitze, angenommener Leistungspreis 120 €/kW im Jahr. Investition: 13.500 EUR netto (Richtpreis, zzgl. MwSt.). IAB: bei angenommen 30 % Steuersatz rund 2.025 EUR weniger Steuer im Jahr vor dem Kauf (Liquidität, keine Ersparnis). Einsparung Börsenstrom-Arbitrage: rund 590 EUR im Jahr, etwa 49 EUR im Monat. Einsparung Peak Shaving: 11 kW × 120 €/kW = 1.320 EUR im Jahr, 110 EUR im Monat. Gesamt: höchstens rund 1.910 EUR im Jahr, weil sich beide Hebel denselben Speicher teilen. Amortisation mit Peak Shaving: rund 7,1 Jahre, über Arbitrage allein rund 23 Jahre (Nettopreis, ohne Steuereffekte). Ohne Leistungsmessung entfällt Peak Shaving, und die Börse allein trägt den Speicher nicht.

Ideal für Mieter

Gewerbemieter können oft keine PV-Anlage installieren (Dachrechte beim Vermieter). Ein Speicher dagegen lässt sich problemlos im Technikraum aufstellen. Das macht Börsenstrom-Speicher zur einzigen Option für viele mittelständische Betriebe.

Neu seit Oktober 2026: MiSpeL

Mit der MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur vom 1. Oktober 2026 ist auch für Speicher ohne PV verbindlich geregelt, wie Umlagen für zurückgespeisten Netzstrom saldiert werden; in Sonderfällen reicht ein Zähler. Bis zum 30. September 2027 braucht das das Einverständnis von Netz- und Messstellenbetreiber. Für die reine Lastverschiebung im eigenen Betrieb ändert sich wenig. Einzelheiten und eine Musteranfrage: MiSpeL für Gewerbespeicher.

Meine Speicher als Pionier

Meine Speicher setzt konsequent auf Börsenstrom-Speicher ohne Photovoltaik. Speicher, Installation und dynamischer Stromtarif kommen aus einer Hand; die Anlage arbeitet vom ersten Tag an. Wie schnell sie sich bezahlt macht, hängt vor allem an der Leistungsmessung (siehe Rechenbeispiel oben).